Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

Stuttgart, 25. April 2023

Bei der vierten Verhandlungsrunde zu den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen fanden Arbeitgeber und Gewerkschaften zu einem gemeinsamen Tarifabschluss für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten. Die Tarifeinigung erfolgte auf Basis der Schlichtungsempfehlung vom 14. April 2023. Die kommunalen Nahverkehrsbetriebe und der KAV Baden-Württemberg zeigen sich zwar erleichtert über die lang ersehnte Einigung, sie bringt aber auch intensive Kosten für die kommunalen Arbeitgeber mit sich.

Bereits am 24. Januar 2023 fiel der Startschuss für die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Das erste Mal seit Langem ging die Gewerkschaft mit einer zweistelligen Tarifforderung in die TVöD-Verhandlungen und forderte eine Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro monatlich – aus Sicht der Verwaltungen, der kommunalen Unternehmen und insbesondere des Gruppenausschusses Nahverkehr im KAV Baden-Württemberg aus mehreren Gründen unverhältnismäßig, denn in manchen Fällen hätte dies eine Steigerung von bis zu 25 Prozent bedeutet.
Drei Monate nach dem Start der Gespräche und nach zahlreichen Streikaktionen und Verhandlungsrunden, konnte nun ein Kompromiss erreicht werden, der für die Arbeitgeber zukünftig erhebliche finanzielle Belastungen von mehr als 11,5 Prozent je Kalenderjahr mit sich bringt.

Das Ergebnis
Die notwendige Tarifeinigung sieht ein gestaffeltes steuer- und abgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von insgesamt 3.000 Euro sowie eine dauerhafte Entgelterhöhung von durchschnittlich rund 11,5 Prozent vor. Ab dem 1. März 2024 werden die Tabellenentgelte aller Beschäftigten zunächst um 200 Euro erhöht – ein sogenannter Sockelbetrag. Diese erhöhten Tabellenentgelte werden zusätzlich gleichzeitig um 5,5 Prozent gesteigert. Soweit durch die Kombination von Sockelbetrag und dynamischer Steigerung keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe festgesetzt werden. Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024.

Anspruchsvolle Tarifeinigung für gemeinsame Ziele
Der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg startete im Januar mit der Dialogoffensive „Gemeinsam bewegen.“ in die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen auf einen verlässlichen Nahverkehr setzen können. Die Offensive umfasst Forderungen nach einem ausgewogenen Tarifabschluss mit schnellen Lösungen für die Beschäftigten und gleichzeitig eine schnelle Entwicklung hin zur Verkehrswende.

KAV-Geschäftsführerin Sylvana Donath nach der Einigung: „Der Tarifabschluss ist für die kommunalen Arbeitgeber mit insgesamt rund 17 Milliarden Euro der kostenintensivste aller Zeiten und verlangt der Arbeitgeberseite viel ab. Jedoch steigern die Investitionen für bestehende sowie auch für zukünftige Beschäftige die Attraktivität des Arbeitsplatzes immens. Unser Ziel, künftig mehr ÖPNV-Angebot, mehr Arbeitsplätze, mehr Fahrgäste und damit die Erreichung der nationalen Klimaziele zu ermöglichen, rückt somit etwas näher.“

Stephanie Schulze, Vorsitzende des Gruppenausschusses Nahverkehr im KAV, ergänzt: „Mit der Laufzeit des Vertrags von 24 Monaten hat die Arbeitgeberseite Planungssicherheit gewonnen. Insbesondere die Inflationsausgleichszahlung ist ein wichtiger Bestandteil für unsere Beschäftigten, da diese den momentanen Inflationsdruck abfängt. Mit dieser nach intensiven Verhandlungen erreichten Tarifeinigung werden auch die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter belastet und von weiteren Warnstreiks verschont.“

Weitere Informationen zur Tarifrunde finden Sie unter https://tarifrunde-nahverkehr-bw.de sowie auf Twitter unter https://twitter.com/kav_bw.